Um Ihnen den Prozess beim Kauf einer Wohnung zu erleichtern, haben wir für Sie empfohlene Finanzierungsvarianten mit Eigenmitteln vorbereitet. Es handelt sich selbstverständlich nur um eine vorgeschlagene Vorgehensweise – jeden Kunden behandeln wir individuell und wir ermöglichen Ihnen im Rahmen des Möglichen den Kauf nach Ihren Vorstellungen zu finanzieren. Der Listenpreis bleibt gleich, egal ob Sie die empfohlene Vorgehensweise in Anspruch nehmen oder nicht, und er ist an keine Sonderbedingungen gebunden.
Rückzahlungsplan STANDARD und INDIVIDUAL dienen ausschließlich zur Finanzierung des Kaufgegenstands mit Eigenmitteln der Kunden, d.h. der Kaufgegenstand darf nicht und wird nicht gegenüber Dritte verpfändet werden.
Durch die Verwendung des Rückzahlungsplans INDIVIDUAL wird der in der Preisliste des Zukünftigen Verkäufers angeführte Listenpreis des Kaufgegenstands um 3% erhöht. D.h., dass der Grundpreis des Kaufgegenstands in den Verträgen bereits mit der Erhöhung angeführt wird.
Die Variante des Rückzahlungsplans muss vom Zukünftigen Käufer noch vor der Unterzeichnung des Reservierungsvertrags festgesetzt werden.
Sämtliche angeführte Angaben wurden mit Rücksicht auf das Geschäftsmodell des Zukünftigen Verkäufers festgesetzt und dürfen nicht geändert werden. Sollte der Zukünftige Käufer zahlungsunfähig werden, ist es zu empfehlen umgehend die Verkaufsabteilung zu kontaktieren um die Situation zu lösen.
Haben Sie vor, den Kauf Ihrer Wohnung mit einem Hypothekendarlehen zu finanzieren? Folgend finden Sie eine genaue Beschreibung der Anforderungen eines Rückzahlungsplans, der Ihnen die Kommunikation mit Ihrer Bank vereinfacht. Folgend finden Sie ebenso eine Liste der kooperierenden Bankanstalten, mit denen der Finanzierungsprozess am einfachsten wird. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne unsere Verkaufsabteilung zur Verfügung.
Der Rückzahlungsplan - HYPO dient ausschließlich der Finanzierung des Kaufgegenstandes durch die Kombination von eigenen Finanzmitteln des Kunden und eines Hypothekendarlehens.
Der Zukünftige Verkäufer empfiehlt für die Standardisierung der in SSBK festgesetzten Bedingungen der Inanspruchnahme eines Kredits, den Hypothekarkredit des Zukünftigen Käufers bei einer der vier kooperierenden Bankanstalten abzuwickeln und zwar in den ausgewählten Niederlassungen. Der Zukünftige Verkäufer empfiehlt ebenso, und zwar vor allem zur Beschleunigung der Kommunikation mit der Kreditanstalt, das Hypothekendarlehen direkt mit der ausgewählten Niederlassung ohne Beteiligung eines externen Finanzberaters abzuschließen. Sollte der Zukünftige Käufer auf einer anderen Niederlassung oder einer anderen Kreditanstalt bestehen, unterliegt diese Änderung der Genehmigung des Zukünftigen Verkäufers, der berechtigt ist, diese Änderung freizugeben oder ggf. abzulehnen.
Die Variante des Rückzahlungsplans muss vom Zukünftigen Käufer noch vor der Unterzeichnung des Reservierungsvertrags festgesetzt werden.
Sämtliche angeführte Angaben wurden mit Rücksicht auf das Geschäftsmodell des Zukünftigen Verkäufers festgesetzt und dürfen nicht geändert werden. Sollte der Zukünftige Käufer zahlungsunfähig werden, ist es zu empfehlen umgehend die Verkaufsabteilung zu kontaktieren um die Situation zu lösen.
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